Hallo liebes Forum !
Ist eine über Finanz-Online (über den Punkt Eingabe -> Anträge -> Bescheidänderung -> Berufung gem. § 243 BAO) eingebrachte Berufung nun rechtswirksam eingebracht oder nicht ? Meiner Meinung nach ja, Finanzamt Graz-Stadt vertritt die gegenteilige Meinung.
Kann mir jemand mit einem Literatur-Hinweis weiterhelfen ? |
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