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Verfasst von: Marco Hasner am 05.11.2008 18:06
 


THEMA:  Kleinunternehmer
Ich hätte ein paar Fragen bzw. Unklarkeiten bzgl. Kleinunternehmer Regelung: Gilt die neue Umsatzsteuerbefreiung bis 30000 EUR ab 2007 auch für GSVG damit nur Unfallversicherung bezahlt werden muß oder gilt für die Versicherung nachwievor 22000 EUR? Ich hätte mir vorgestellt, neben meiner Unselbstständiger Tätigkeit ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer Regelung zu betreiben. Sind bzgl. GSVG die unselbstständigen Einkünfte von Relevanz oder reicht es wenn der Gewinn des Kleinunternehmen unter rund 4000 EUR bleibt? Ich nehme an der Gewinn aus der Kleinunternehmen wird zum Einkommen aus Unselbstständigkeit addiert und dann nach dem entsprechenden (höheren) Steuersatz versteuert? Was passiert wenn das Kleinunternehmen Verluste schreibt? Was ist, wenn das Kleinunternehmen über Jahre Verluste macht und sich als unrentabel zeigt und quasi immer nur noch durch Privateinlagen aus der unselbstständigen Tätigkeit am Leben gehalten wurde? Ist es für Kleinunternehmer Regelung eigentlich von Vorteil wenn man Umsatzsteuer befreit ist, weil man dann quasi über das ganze Jahr Ein- und Ausgaben entsprechend einteilen kann und zu keiner laufenden (Ust)Meldung verpflichtet ist und damit auch nicht so leicht über die entsprechenden Umsatz bzw. Gewinngrenzen kommen sollte? Bekommt man als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung eigentlich eine UID? Vielen Dank schon im Voraus! MFG Marco Hasner
Verfasst von: Jutta Rapp am 05.11.2008 18:06
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
>Gilt die neue Umsatzsteuerbefreiung bis 30000 EUR ab 2007 auch für GSVG damit nur Unfallversicherung bezahlt werden muß oder gilt für die Versicherung nachwievor 22000 EUR? Mir ist noch keine Änderung bekannt; allerdings ist anzunehmen, dass die Grenze angepasst wird. >Sind bzgl. GSVG die unselbstständigen Einkünfte von Relevanz oder reicht es wenn der Gewinn des Kleinunternehmen unter rund 4000 EUR bleibt? Wenn Sie mit den unselbständigen Einkünften die Höchstbemessungsgrundlage (für 2007 monatlich voraussichtlich EUR 3.840,00) überschreiten, fallen außer der Unfallversicherung keine Beiträge an. >Ich nehme an der Gewinn aus der Kleinunternehmen wird zum Einkommen aus Unselbstständigkeit addiert und dann nach dem entsprechenden (höheren) Steuersatz versteuert? Das ist richtig >Was passiert wenn das Kleinunternehmen Verluste schreibt? Die beiden Einkommen werden differenziert und Sie bekommen Lohnsteuer, wenn Sie welche bezahlen, zurück. >Was ist, wenn das Kleinunternehmen über Jahre Verluste macht und sich als unrentabel zeigt und quasi immer nur noch durch Privateinlagen aus der unselbstständigen Tätigkeit am Leben gehalten wurde? In diesem Fall wird die Finanz Liebhaberei annehmen; das bedeutet, dass die Verluste nicht mit positiven Einkünften gegengerechnet werden. >Ist es für Kleinunternehmer Regelung eigentlich von Vorteil wenn man Umsatzsteuer befreit ist, weil man dann quasi über das ganze Jahr Ein- und Ausgaben entsprechend einteilen kann und zu keiner laufenden (Ust)Meldung verpflichtet ist und damit auch nicht so leicht über die entsprechenden Umsatz bzw. Gewinngrenzen kommen sollte? Die Kleinunternehmer-Regelung bedeutet, dass man von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Begriff "Kleinunternehmer" kommt aus dem Umsatzsteuergesetz. Sollten Sie die Umsatzgrenze überschreiten, müssen Sie die Steuer von den erhaltenen Beträgen abführen - die Spanne wird kleiner oder Sie arbeiten vielleicht gar mit Verlust. Wenn Ihr Kundenkreis aus Unternehmern besteht, können Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer verrechnen. Die Entscheidung bedarf einer genauen Betrachtung. >Bekommt man als Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung eigentlich eine UID? Kleinunternehmer erhalten keine UID-Nummer
Verfasst von: Ralf am 05.11.2008 18:06
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Trifft diese Kleinunternehmerregelung (d.h. nur Unfallversicherung) seitens der GSVG (
Verfasst von: vanscyler am 05.11.2008 18:06
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer
Wenn ich als Kleinunternehmen einen Jahresgewinn von ca. 5000 Euro erwirtschafte, was ist dann eigentlich außer der Unfallversicherung mehr zu zahlen? Und wieviel ist das? Ist dies ein festgelegter Prozentsatz? Danke!
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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