Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Maria60 am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung
Ich bin Pensionistin, habe im April d. J. das 60. Lebensjahr vollendet. Mir wird eine "geringfügige Beschäftigung" (Bürotätigkeit, teilweise auch in Heimarbeit mit meinem PC) mit monatlich 330,- Euro angeboten. Mir wurde gesagt, daß dieser Betrag abgabenfrei ist und ich den jährlichen Gesamtbetrag beim Finanzamt melden muß. Dieses wird mir dann eine Einkommensteuer berechnen und zwar von meinen Netto-Pensionsbezügen UND dem Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung. Ist das richtig? Meine Sorge ist, daß ich mit dem Zusatzeinkommen in eine höhere Steuerklasse komme und mein Zusatzverdienst schmilzt. Netto-Pension 1258,- Euro monatlich. Danke für eine Aufklärung! Maria
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Das Gesagte ist so nicht nicht ganz richtig ;-) Erstens werden Sie im Folgejahr von der Gebietskrankenkasse zur "Kasse" gebeten (18%), zum Zweiten auch vom Finanzamt. Ihre Steuerprogression bzw. der relevante Steuersatz liegt bei 38,333%. AM OeSV
Verfasst von: Renate am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Hallo, ich bin Pensionistin mit einer Pension von Brutto 7866 Euro im Jahr, arbeite aber noch Geringfügig und bekomme 4469 Euro Brutto im Jahr. Was muss ich hier Versteuern? Vielen Dank Gruss Renate
Verfasst von: heinz am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
hallo zusammen... ich bin dzt. arbeitssuchend und hätte nun die möglichkeit nebenbei geringfügig zu arbeiten. die nette dame am ams hat mir erklärt, der zusatzverdienst darf 349,01 € nicht übersteigen - warum, dass hat sie nicht gesagt. welche abgaben muss ich von diesen 349,01 € abführen und zwar an wen und wann? danke für die rasche antwort
Verfasst von: Michael am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Hallo Zusammen! Es wurde zwar schon (fast) alles so gefragt, aber ich blick trotzdem nicht ganz durch: 1.) bis zu welchem Betrag ist des eine geringfügige Beschäftigung (genauer Betrag wenn das möglich ist)? 2.) Ich verdiene ca. € 1.100,-- netto pro Monat (aber 15 Gehälter). Arbeite nebenbei "geringfügig" (ca. € 800,-- pro Jahr, aufgeteilt auf 4 Monate). Ist es richtig, dass ich rund € 300,-- dem Finanzamt abgeben muss? 3.) Muss man generell mit den 38 % rechnen oder gibts da Regeln und Gesetzte? (Wäre auch mit nem Link sehr zufrieden ;-))! Vielen Dank im Voraus Michael
Verfasst von: Manuela am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Hallo, ich arbeite auch Vollzeit (38,5 Stunden), habe ebenfalls 15 Gehälter. Würde gerne einen Nebenjob mit 10 Stunden pro Monat annehmen. Mit welchen Zahlungen (Gebietskrankenkasse, Finanzamt, usw.) muß ich rechnen. Danke für die Rückantwort
Verfasst von: Tanja am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Hallo, Hätte da auch eine Frage: wenn ich im Jahr 2007 geringfügig beschäftigt(angestellt) und glz Selbständig tätig war, werden dann beide Einkommen zusammengezählt und ist man dann auch bis 10000 euro steuerfrei??? vielen Dank mfg Tanja
Verfasst von: Ramona M. am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Ich arbeite Vollzeit als Büroangestellte und verdiene 1500,00 EUR brutto im Monat. In einem Jahr arbeite ich ungefähr noch insgesamt 3 Tage nebenbei am Wochenende bei Messeveranstaltungen und habe dadurch für das Jahr 2007 insgesamt brutto 159,20 dazuverdient. Dieser Betrag ist nicht lohnsteuerpflichtig, ist das korrekt? Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 kamm jedoch eine Nachzahlung von ungefähr EUR 40,00 raus. Kann ich diese Nachzahlung berufen? Wie kann ein solch kleiner Nebenverdienst schon eine Nachzahlung bewirken bzw. gibt es hier eine Nebenverdienstgrenze bis zu der ich keine Lohnsteuernachzahlungen leisten muss? Habe ich betreffend der Sozialversicherung auch noch Zahlungen vor mir?! Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mfg Ramona M.
Verfasst von: Elmedina am 28.02.2009 12:23
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung
Eine frage?Bin zu zeit in Karenz und will auch geringfügig arbeiten.Deshalb wollte ich fragen wieviel std man in der woche bzw. monat arbeiten muss wenn man gerinfügig gemeldet ist??Mfg Elmedina
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.