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Verfasst von: Rudi am 18.01.2009 16:02
 


THEMA:  SVA Beiträge als Betriebsaufwand absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?
Hallo, ich habe im Juni 2005 meine Selbstständigkeit aufgegeben und seitdem auch keine Einkünfte mehr aus Selbsständigkeit bzw. aus Gewerbebetrieb. Seit Sept. 05 bin ich "normaler " Angestellter. Im Frühjahr 2006 erhielt ich eine Nachzahlung der SVA von EUR 7000 (!). Kann ich diese nachträglich als Betriebssausgabe angeben? Kann ich dies noch bei der Steuererklärung 2005 berücksichtigen bzw. wie mache ich diese Ausgabe am besten geltend? Danke
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 18.01.2009 16:02
 


THEMA:  Re: SVA Beiträge als Betriebsaufwand absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?
Ich nehme an, Sie hatten Ihren Gewinn mittels Überschussrechnung ermittelt. Sie müssten nun für 2005 anlässlich der Betriebsaufgabe eine Bilanz erstellen. In dieser wäre ua eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung in Höhe von EUR 7.000,-- auszuweisen. Das Ganze nennt sich Übergangsgewinnermittlung und Betriebsaufgabegewinnermittlung. Evtl. einen Steuerberater konsultieren? Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
Verfasst von: Steuerzahler am 18.01.2009 16:02
 


THEMA:  Re: SVA Beiträge als Betriebsaufwand absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?
Hi Rudi, Darf ich fragen, wie das dann funktioniert hat mit der Geltendmachung der SVA Nachzahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung? danke und lg
Verfasst von: Franz am 28.12.2011 14:52
 


THEMA:  SVA Beiträge als Betriebsaufwand absetzen, obwohl nicht mehr selbstständig?

Hallo, mich würde brennend interessieren, wo man die nachträgliche Belastung durch die SVA deklarieren kann, nachdem man auch die selstständigkeit aufgegeben hat. Durch Sonderausgaben über die Arbeitnehmerveranlagung?

Konkret:

Selbstständig 2008

Unselbstständig ab 2009

Nachzahlung der SVA 2009 aufgrund der selbstständigkeit 2008

Frage: Wie bekomme ich die damals zu viel bezahlte Einkommenssteuer zurück.

Vielen Dank!

F.

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