Verfasst von:
maghta am
11.11.2006 18:40
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THEMA: Besteuerung der Mieteinnahmen |
Guten Tag,
Ich habe eine Wohnung als Vorsorge gekauft.
Mein Sohn möchte jetzt darinnen wohnen und mir dafür Miete bezahlen und zwar mit einem Mietvertrag.
Ich bin aktiver Arbeitnehmer.
Können Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:
1- wird auf Miete MWST (Umsatzsteuer) gerechnet, wenn ja, wie viel
2- wie werden die Mieteinkünfte bei mir besteuert? werden sie mit gleichem Steuersatz wie bei meinem Gehalt besteuert?
3- Kann ich Spesen des Kaufes( vor 4 Jahren), Afa, etc. berücksichtigen.
Vielen Dank
Maghta
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Verfasst von:
Renate Dolezal am
11.11.2006 18:40
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THEMA: Re: Besteuerung der Mieteinnahmen |
Liebe Maghta!
1. Wohnungsmiete ist mit 10% USt-pflichtig
2. Die Mieteinkünfte werden zu Ihren anderen Einkünften hinzugerechnet anschließend wird das gesamte Einkommen nach dem Einkommensteuertarif zusammen versteuern.
3. Sie können von den damaligen Anschaffungskosten die Afa als Ausgabe geltend machen - von 80% (Gebäudeanteil) davon 1,5% jährlich.
mfg
Renate Dolezal
Selbständige Buchhalterin |
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