Verfasst von:
martin14 am
07.04.2008 18:19
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THEMA: Werkvertrag, Sozialversicherung |
Hallo liebe Steuervermeidergemeinde ;)
Ich arbeite in diesem Jahr einiges auf Werkvertragsbasis aber auch als Angestellter. Im Info 19 pdf der SVA sehe ich nun folgenden Hinweis bei der "kleinen Einkommensgrenze" (selbständig, etwa 3997,- pro Jahr).
"In der Krankenversicherung für Gewerbetreibende/-
gesellschafter gilt in den ersten beiden
Kalenderjahren der Pflichtversicherung der
Betrag von 537,78 Euro monatlich als fixe Beitragsgrundlage.
Es erfolgt keine Nachbemessung."
Bedeutet das, daß egal wie viel ich in den ersten beiden Jahren in denen ich bei der SVA gemeldet bin (es sind maximal 2 Jahre...), nicht mehr monatlich an Versicherungsbeitrag zahlen muß als von dieser Beitragsgrundlage? (auch wenn ich mtl zB 3100,- Gewinn mache?).
Zahle ich diese Beiträge ausschließlich für die Monate in denen ein Werkvertrag existiert, oder für das gesamte Jahr (ich bin zB ab der zweiten Hälfte des Jahres nicht mehr selbständig, sondern angestellt)? |
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
07.04.2008 18:19
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THEMA: Re: Werkvertrag, Sozialversicherung |
>Es erfolgt keine Nachbemessung
Das gilt leider nur für die Krankenversicherung und nicht für die Pensionsversicherung, welche etwa 2/3 der Beiträge ausmacht :-(((
Großes Politik-Getrommel und wenig dahinter.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at
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Verfasst von:
Rostislav am
07.04.2008 18:19
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THEMA: Re: Werkvertrag, Sozialversicherung |
Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe auch eine Frage. Der Fall ist:
Eine Person hat einen Werkvertrag geschlossen, behauptet aber dass es in Vertrag steht, dass der Auftraggeber Ihn versihern sollte.
Ist das moeglich?
Bitte um eine Antwort!!!!
Mit freundlichen Gruessen
Rostislav
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