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Verfasst von: malcomine am 21.01.2008 14:19
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale freier dienstnehmer
Hab mir verschiedene EstG Berechnungen im Internet angeschaut u bin zur Zeit etwas verwirrt: Wenn ich also als freier DN von meinem Bruttoeinkommen die Beiträge zur SV abziehe habe ich mein nettoeinkommen - die Differenz zu 10.000 ist mein Gewinn. Von diesem Gewinn kann ich noch 6% der Bruttoeinnahmen als Betriebsausgabenpauschale abziehen. Vom Rest bezahle ich nun 38% Estg. Hab ich das so richtig verstanden? Als Werbungskosten kann ich die Studiengebühren und Reisekosten (ZUG) angeben. Wie wirkt sich das dann aus?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.01.2008 14:19
 


THEMA:  Re: Betriebsausgabenpauschale freier dienstnehmer
Bruttoeinkommen minus Sozialversicherung, minus die übrigen Betriebsausgaben (Reisegebühren,Studiengebühren, etc)ist das steuerpflichtige Einkommen in Ihrem Fall.Diesen Betrag geben Sie auf der Website des BMF Steuervergleichsrechner ein.Dann erhalten Sie die Einkommensteuer.
Verfasst von: freiberufler am 21.01.2008 14:19
 


THEMA:  Re: Betriebsausgabenpauschale freier dienstnehmer
Können die Fahrtkosten hier auch mit den rund 38cent pro KM vom Einkommen abgezogen werden?
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