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Verfasst von: Bernhard am 19.09.2007 14:48
 


THEMA:  Werkvertrag
Hallo ! Mein österr. Arbeitgeber möchte mir einen Werkvertrag anbieten. Die Tätigkeit findet in China Mainland statt und dauert mind. 2 Jahre. Vorzugsweise möchte ich meine Einkünfte in Hong Kong versteuern, da die Einkommensteuer dort sehr niedrig ist. Wie geht man hier vor ? Kann jemand hierzu einen Steuerberater empfehlen ? Danke und Gruss Bernhard
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 19.09.2007 14:48
 


THEMA:  Re: Werkvertrag
Am besten Sie teilen dem Finanzamt mit, dass Sie per xxxx Ö verlassen.Bitte auch polizeilich abmelden. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch 01 533 16 37
Verfasst von: WANG am 19.09.2007 14:48
 


THEMA:  Re: Werkvertrag
Man kann doch nicht selber wählen, wo er die Steuern bezahlt, es wird durch Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt. Wenn Sie also im Jahr über 183 Tage in China arbeiten, sind Sie dann in China steuerpflichtig, aber nicht in Hongkong. Schauen Sie mal unter meine Webseite www.globalchinaservice.com. Da werden Sie ausführliche Informationen finden.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.09.2007 14:48
 


THEMA:  Re: Werkvertrag
Bitte beachten Sie vor allem auch die Sozialversicherung. Wenn Sie in Österreich abgemeldet sind, sind sie hier auch nicht mehr sozialversichert! Es greift dann Chinesisches Sozialversicherungsrecht - falls es das gibt? Ich empfehle, dass die Entsendung vorerst für 1 Jahr vorgenommen wird - nicht länger, da dann die Sozialversicherungspflicht in Österreich bestehen bleibt. Dann kann ja gegebenenfalls "unerwartet" verlängert werden - sie bleiben in der Sozialversicherungspflicht! Reden Sie mit Ihrer Gebietskrankenkasse und lassen Sie sich dort beraten - das ist aus Sicherheits- und Zukunftssaspekten noch wichtiger als die Steuer. Und lassen Sie sich von der Firma eine Reise- und Rückholversicherung geben. Arztkosten müssen in China von Ihnen bezahlt werden, Rückerstattung gibt es in Österreich bei der SV, die Differenzkosten muss ihr Dienstgeber trage - lassen Sie auch das in den Entsendevertrag setzen, damit es keine Diskussionen gibt. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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