Verfasst von:
Martina M am
28.05.2007 12:54
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THEMA: Bewirtungskosten |
Mein Arbeitgeber meinte es sei möglich, dass ich als Full-Time Angestellte die Kosten welche ich für Bewirtungskosten und Geschäftessen ausgegeben habe, in meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Stimmt das? Sind diese als sonstige Werbungskosten
anzugeben? Was sollte ich diesbezüglich noch beachten?
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
28.05.2007 12:54
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THEMA: Re: Bewirtungskosten |
Liebe Frau Martina,
Nachdem sie Vollzeitangestellte sind, können die Kosten für Geschäftsessen wohl nur Ausgaben im Zuge der Aufgabenstellung in Ihrem Dienstverhältnis gewesen sein? Es sind daher keine Bewirtungskosten IHRER Kunden und daher auch keine Werbungskosten für Sie. Falls es sich aber um Kosten für Essen im Zuge von Dienstreisen handelt, dann können Sie Diäten geltend machen, abzüglich der Aufwandserstätze für Essen und Diäten die Ihnen Ihr Dienstgeber erstattet hat.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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