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Verfasst von: Ernst Kofler am 04.07.2007 21:37
 


THEMA:  KESt-Rückerstattung
Hallo! In schon einem etwas älteren Beitrag hier habe ich einen Link zu direktbank.at gefunden, der die steuerliche Behandlung von Hebelzertifikaten innerhalb Österreichs erklärt. https://www.direktbank.at/eBusiness/direktbank_template1/302940759595641317-305720145388433215_318228751841141255-318228751841141255-NA-2-NA.html Dort ist beschrieben, dass Zertifikate mit einem Hebel > 5 von der KESt befreit sind. Allerdings ist eine Meldung des Emittenten an die Oesterreichische Kontrollbank notwendig, damit ein Broker das Zertifikat tatsächlich in seinem System auf "kestfrei" stellen darf. Leider melden ausländische Emittenten Zertifikate so gut wie nie an die OeKB, weshalb so ein Zertifikat dann zwar KESt-frei ist, ein österr. Broker allerings trotzdem KESt dafür einbehält. Laut den Infos kann deshalb die einbehaltene KESt im Rahmen der Veranlagung zurückgefordert werden. Wie sieht denn so eine Veranlagung aus? Liege ich richtig in meiner Annahme, dass sich diese Rückforderung auf der Einkommenssteuererklärung (Formular E1) abspielt? Für einen Hinweis (oder auch einen Tipp, wo diese Information zu bekommen ist) wäre ich wirklich sehr dankbar! Ernst
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