Verfasst von:
stefan am
26.07.2008 22:43
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THEMA: Grenzgänger |
Folgende Situation:
Bin mit meinem Studium am fertig werden und habe gerade einen neuen Job in Deutschland (knapp über der öster. Grenze) angefangen.
Zur Zeit habe ich meinen Hauptwohnsitz in Linz und unter der Woche ein gemietetes Zimmer (in Ö, paar km von der Grenze entfernt), das die Firma bezahlt.
Damit aber die Grenzgänger-Regelung (Sozial- und Krankenversicherung in D, Lohn- und Einkommensteuer in Ö) auf mich zutrifft, muss ich auf einen Wohnsitz im grenznahen Gebiet (in Ö) gemeldet sein. Kann ich zu diesem Zweck auch einen Nebenwohnsitz im grenznahen Gebiet anmelden, damit diese Grenzgänger-Regelung auf mich zutrifft???
Möchte aber meinen Hauptwohnsitz in Linz nicht aufgeben, da ich noch Wohnbeihilfe beziehe, da sich ja die Bemessungsgrundlage dieser Wohnbeihilfe nach dem Verdienst des Vorjahres richtet.
Ich hoffe, meine Situation zur Beantwortung meiner Frage ausreichend beschrieben zu haben und hoffe auf baldige Antwort. Vielen Dank im voraus. |
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Verfasst von:
Dr. Josef Mühlmann am
26.07.2008 22:43
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THEMA: Re: Grenzgänger |
Hallo!
Grenzgänger geht nur wenn Wohnsitz in D und Arbeit in Ö oder umgekehrt und tägliches Zurückkehren von der Arbeit zum ausländischen Wohnsitz!
Für D gilt, dass der deutsche Wohnsitz nur 30km Luftlinie von der Grenze entfernt liegen darf!
Grenzgängerbescheinigung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen!
Achtung Steuer (!):
Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird im Wohnsitzland versteuert, es sei denn man arbeitet im staatlich-öffentlichen Dienst!
Einkommen aus selbständiger Arbeit wird dort versteuert wo man seine Arbeitsstelle hat!
Zwei Wohnsitze in beiden Staaten sind möglich!
Man gehört dann zu den seltenen Fällen die in beiden Staaten prinzipiell unbeschränkt steuerpflichtig sind falls es verschiedene Einkommen gibt! Doppelbesteuerungsabkommen regeln dann den Progressionsvorbehalt (Besteuerung des gesamten "Welteinkommens").
MFG
J. Mühlmann
Salzburg
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