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Verfasst von: Maria Lebenbauer am 07.04.2008 18:23
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Situation sieht folgendermaßen aus: - Ein Angestelltendienstvertrag (10 Stunden)mit einem Bruttomonatsgehalt von € 406,44 seit Jänner 2007. - Ein Angestelltendienstvertrag (20 Stunden) bei einem anderen Dienstgeber mit einem Bruttomonatsgehalt von € 782,40 seit Mitte März 2007. - Ein Freier Dienstvertrag mit einem durchschnittlichen Monatshonorar von € 260,- + einem durchschnittlichen monatlichen Fahrtkostenersatz (Aufwandsentschädigung) in der Höhe von € 90,-. Hierfür leiste ich bereits eine monatliche Sozialversicherungsvorauszahlung. Dazu habe ich nun folgende Fragen: 1. Ich zahle im Laufe des Jahres keinerlei Lohn- bzw. Einkommenssteuer. In welcher Form erfolgt die Nachzahlung der Steuern? Welche(s) Formular(e) muss ich dem Finanzamt übermitteln (Einkommessteuererklärung, Arbeitnehmerveranlagung)???? 2. Ist es in meinem Fall möglich, meine zu erbringende Steuerleistung im Voraus zu berechnen? Wenn ja, wie? Ich würde gerne im Vorhinein wissen, welchen zu zahlenden Betrag ich in etwa zu erwarten habe. Danke im Voraus!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 07.04.2008 18:23
 


THEMA:  Re: Mehrfachbeschäftigung
Sie müssen bis 30.4.08 bzew.30.6.08 eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das Finanzamt schreibt Ihnen dann die Nachzahlung vor. Sie können Ihr Jahreseinkommen zusammenzählen und dann auf www.bmf.gv.at unter Steuerberechnung nachsehen wieviel Steuer sich ergibt. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch 01 533 16 37 Vergessen Sie nicht Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen.
Verfasst von: Marlene Gärtner am 07.04.2008 18:23
 


THEMA:  Re: Mehrfachbeschäftigung
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein gewisses Problem! Und zwar arbeite ich seit Jänner Vollzeit um 1475 brutto. Ende Mai jedoch wechsle ich den Job und verdiene dann dort 1500 brutto. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass mein jetziger Chef mich bittet trotzdem weiter für die Firma zu arbeiten - gewisse Tätigkeiten. Jetzt habe ich gehört, dass bei einer Mehrfachbeschäftigung sowohl Lohnsteuer als auch Krankenversicherung nachgezahlt werden muss. Nun habe ich einige Fragen dazu und würde mich riesig freuen, wenn ich bald Antwort erhalten würde! Gibt es eine Lösung die nicht so teuer ist? Muss ich diese Nachforderungen aus eigener Tasche bezahlen? Wenn mein zweiter Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt - muss ich dann auch Krankenkassa zahlen, denn schließlich wird so und so der ganze Verdienst berechnet? Mit freundlichen Grüßen Marlene GärtnerMaria Lebenbauer geschrieben: > Sehr geehrte Damen und Herren! > > Meine Situation sieht folgendermaßen aus: > - Ein Angestelltendienstvertrag (10 Stunden)mit einem > Bruttomonatsgehalt von € 406,44 seit Jänner 2007. > > - Ein Angestelltendienstvertrag (20 Stunden) bei einem anderen > Dienstgeber mit einem Bruttomonatsgehalt von € 782,40 seit > Mitte März 2007. > > - Ein Freier Dienstvertrag mit einem durchschnittlichen > Monatshonorar von € 260,- + einem durchschnittlichen > monatlichen Fahrtkostenersatz (Aufwandsentschädigung) in der > Höhe von € 90,-. Hierfür leiste ich bereits eine monatliche > Sozialversicherungsvorauszahlung. > > Dazu habe ich nun folgende Fragen: > 1. Ich zahle im Laufe des Jahres keinerlei Lohn- bzw. > Einkommenssteuer. In welcher Form erfolgt die Nachzahlung der > Steuern? Welche(s) Formular(e) muss ich dem Finanzamt > übermitteln (Einkommessteuererklärung, > Arbeitnehmerveranlagung)???? > > 2. Ist es in meinem Fall möglich, meine zu erbringende > Steuerleistung im Voraus zu berechnen? Wenn ja, wie? Ich würde > gerne im Vorhinein wissen, welchen zu zahlenden Betrag ich in > etwa zu erwarten habe. > > > Danke im Voraus! >
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