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Verfasst von: tomi1 am 16.02.2008 05:15
 


THEMA:  Geringfügig Beschäftigte und selbstständige Arbeit
Hallo Meine Gattin ist derzeit geringfügig als nichtselbstständige Arbeiterin mit einem Jahreseinkommen von € 3.248.-- beschäftigt. Aus diesem Grund ist sie auch bei mir mitversichert. Meine Gattin möchte jedoch ein Reinigungsgewerbe anmelden. Der Gewinn würde jedoch unter € 4.000.-- pro Jahr bleiben. Meine Frage wäre ob meine Gattin steuerpflichtig wäre und ob sie dann selbst die Sozialversicherung einzahlen müsste (wenn ja welcher Prozentsatz). Vielen Dank Thomas
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.02.2008 05:15
 


THEMA:  Re: Geringfügig Beschäftigte und selbstständige Arbeit
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt zu melden; bis € 10.000 fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Von der Sozialversicherung können sich Kleinstunternehmer befreien lassen - siehe http://www.steuerberater.at/faq/index.php?action=artikel&cat=13&id=9&artlang=de.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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