Verfasst von:
Lisa am
21.02.2008 11:07
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THEMA: Kleinsttransportunternehmen |
Bin hauptberuflich tätig und möchte nebenbei ein Kleinsttransportunternehmen mit (vorerst) einem Kastenwagen und dazu einen Fahrer anmelden.
(Auftraggeber hätte ich bereits, bin mir nur noch nicht sicher, ob es sich auch rentiert)
In die Grenze bis 30.000.- falle ich durch meinen Hauptberuf und des geschätzten Jahresumsatz dieses Kleinsttransportunternehmens nicht mehr, richtig? (Geschätzter Jahresgewinn wäre bei 60.000,- bis 70.000,- exkl. aller Abzüge)
Das heißt für mich gelten dann die Bestimmungen der Vst. + Ust., richtig?
(Weiß jetzt leider den genauen Wortlaut nicht mehr, aber ich hoffe, ich werde trotzdem verstanden)
Muss ich als "hauptberuflicher" Arbeitnehmer, der sich nebenberuflich selbstständig macht, doppelt Versicherung (sprich SVA) zahlen?
Angeblich kann man nur bis zu einer Jahresumsatz-Grenze von 30.000,- sich von der SVA befreien lassen.
Kann mir jemand weiterhelfen? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
21.02.2008 11:07
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THEMA: Re: Kleinsttransportunternehmen |
Der Hauptberuf zählt nicht zur Umsatzgrenze.
Wenn der Umsatz aus dem Gewerbe höher als 30.000,-- ist, dann gelten die Regeln des Umsatzsteuergesetzes.
Sie müssen m. e. doppelt Versicherung zahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
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