Hallo, habe da eine Frage zum Steuerausgleich.
Meine Frau hat 2007 8 Monate gearbeitet und war den Rest des Jahres arbeitslos.
Es wird ja die Lohnsteuer für das ganze Jahr berechnet (280€ monatlich LST). Wieviel kann sie für die 4 Monate zurückbekommen. Darf das Arbeitslosengeld für die 4 Monate (ca. 4000€)beim Einkommen in der Steuererklärung vom Finanzamt mit einberechnet werden?
Kann man das auch selbst ausrechnen?
mit freundlichen Grüßen
Engelbert Messner
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