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Verfasst von: Steff am 18.03.2008 15:19
 


THEMA:  Zuverdienst zu unselbst. Einkommen
Hallo, ich habe im Jahr 2007 ca. 900 € zusätzlich zu meinem Gehalt verdient. Jetzt liegt dieser Zuverdienst über der steuerfreigrenze. Wie wird dieser Zuverdienst jezt versteuert? Gibt es hier Abstufungen? Bleiben die 730 € trotzdem steuerfrei und wird nur der Betrag über 730 € verfsteuert? Danke für Eure Hilfe!
Verfasst von: abel am 18.03.2008 15:19
 


THEMA:  Re: Zuverdienst zu unselbst. Einkommen
Es würden die gesamten 900 versteuert! Das ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze. Beim Überschreiten der Freigrenze wird der ges. Betrag steuerpflichtig, bei einem Freibetrag nur der darüber hinausgehende Teil. Aber es werden sich sicher ein paar Werbungskosten finden, um unter die 730€ zu kommen (Kilometergeld, Materialkosten...)? lg abel
Verfasst von: AST am 18.03.2008 15:19
 


THEMA:  Re: Zuverdienst zu unselbst. Einkommen
Hier gibt es schon eine Abstufung: der Betrag der die 730 übersteigt vermindert die 730 und der Rest ist der steuerfreie Betrag. Bei 1460 Euro ist damit rechnerisch Schluss. Für Ihr Beispiel bedeutet das: 900.-- minus 730.-- sind 170.-- 730.-- minus 170.-- sind 560.-- 560.-- sind damit steuerfrei 340.-- sind steuerpflichtig Das ganze könne sie in den EStR (7,8 MB) unter Punkt 28.3.4 nachlesen: https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do?base=GesPdf&rid=38 Voraussetzung ist natürlich, dass diese 900.-- nicht Einkünfte aus unselbständiger Arbeit sind (auch nicht aus geringfügigen Einkünften aus unselbständiger Arbeit)!
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