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Verfasst von: Bramosia am 18.03.2008 14:06
 


THEMA:  offenlegungs- und wahrheitsverpflichtung
Was genau versteht man unter Offenlegungs- und Wahrheitsverpflichtung des Wirtschaftstreuhänders. Ich kenne nur § 119 BAO. Gilt diese für alle Wirtschaftstreuhandberufe oder haben diese eine eigene gesetzliche Grundlage ? Was fällt unter diese Verpflichtung wem gegenüber ? Kann daraus auch eine Kollision mit der Anzeigepflicht oder der Verschwiegenheitsverpflichtung resultieren ? Danke für alle Antworten.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.03.2008 14:06
 


THEMA:  Re: offenlegungs- und wahrheitsverpflichtung
Die Auflagen, Vorschriften ... für Wirtschaftstreuhänder stehen im WTBG Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz und sind dort nach zu lesen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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