Verfasst von:
zestfully am
09.04.2008 04:07
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THEMA: deutscher Kreditor mit österr. UID |
Hallo liebes Forum!
Ich hätte eine Frage bezüglich Umsatzsteuergesetz:
Wir haben einen deutschen Kreditor, welcher auch als solcher (mit deutscher UID) bei uns angelegt ist.
Die Rg. erhielten wir immer aus Deutschland, diese ist auch mit Erwerbssteuer eingebucht worden.
Diesmal haben wir die Rg. jedoch mit einer österr. UID erhalten - es wurden auch 20% Steuer ausgewiesen. Die Rg. selber (also der Rechnungssteller) ist aber aus Deutschland.
Ist dies rechtens?
Kann ich die 20% Vorsteuer einbuchen bzw. holen?
Liebe Grüße und DANKE für Antworten.
CHRIS
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
09.04.2008 04:07
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THEMA: Re: deutscher Kreditor mit österr. UID |
Ja, das ist o.k.
Es kann durchaus sein, dass der Rechnungsaussteller - nämlich der Firmensitz - in Deutschland liegt, in Österreich aber eine Betriebsstätte vorhanden ist und daher in Österreich eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Wenn nun dieser Umsatz der österreichischen Betriebsstätte zu zu rechnen ist, dann kommt es zu dieser Konstellation.
Sie können sicherheitshalber die UID-Nummer prüfen lassen (wie steht z.B. auf meiner Homepage) aber grundsätzlich ist wie gesagt diese Konstellation möglich und Sie können beruhigt die Vorsteuer geltend machen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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