Verfasst von:
Goldentimo am
11.04.2008 13:14
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THEMA: Taggeld bei Seminaren |
Hallo,
Ich habe 2007 einige Kurse im Auftrag meines Arbeitgebers besucht.
Die Kurse wurde alle von meinem Arbeitgeber bezahlt.
Gemäß Firmenrichtlinie durfte ich kein Taggeld verrechnen, da in diesen Kursen immer die Verpflegung und Übernächtigung inkludiert war.
Kann ich hier bei meiner Arbeitnehmerveranlagung ein Taggeld nachträglich geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
Goldentimo
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.04.2008 13:14
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THEMA: Re: Taggeld bei Seminaren |
Im Prinzip können Sie das machen. Sie müssen allerdings (im Inland) für Mittag und Abendessen jeweils 50 % vom Taggeld abziehen.
Wenn nun beides beim Seminar inkludiert war, bleibt natürlich nichts mehr übrig.
Wenn aber nur das Mittagessen inkludiert war und Sie für das Abendessen selbst aufkommen mußten, dann können Sie eben den entsprechenden Anteil noch ansetzen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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