Verfasst von:
Lilo24 am
17.04.2008 14:12
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THEMA: Nebenerwerb auf Honorarbasis |
Hallo!
Ich arbeite als Angestellte in einem Dienstleistungsunternehmen für 40 Stunden und möchte mir nebenbei mein Gehalt durch einen Nebenjob etwas aufbessern.
Nebenjobs auf geringfügiger Basis müssen ja vom Hauptarbeitergeber genehmigt werden (was bei meiner Chefin leider ein großes Problem darstellt). Wie sieht es aber aus, wenn man für den Nebenjob Honorare erhält? Ist dies auch genehmigungspflichtig? Wie wird das dann versteuert?
Liebe Grüße
Lilo
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.04.2008 14:12
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THEMA: Re: Nebenerwerb auf Honorarbasis |
Im Wesentlichen sind Sie verpflichtet als Arbeitnehmer Ihre Arbeitskraft dem Dienstgeber zur Verfügung zu stellen.
Laut verschiedenen Auskünften der Arbeiterkammer kann sich (angeblich) kein Problem daraus ergben, wenn Sie Ihre Leistung im Job bringen, bei Voranmeldung auch Überstunden leisten (nicht ablehen) und dann nebenbei noch verdienen.
Nicht dürfen Sie dabei allerdings gegen Konkurrenzverbote oder Treueklauseln verstoßen (nicht die gleiche Branche, keine mittelbare oder unmittelbare Konkurrenz ...).
Wenn das alles paßt, dann sollte einem zweiten Job nichts im Wege stehen. Ob nun angestellt oder auf Honorarnote hängt weit mehr vom Vertrag ab denn von Ihrem Wunsch.
Wenn Sie geringfügig dazu verdienen ist es jedenfalls günstiger (wegen der Versicherung) wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten als auf (freier) Dienstvertragsbasis. Sie müßten aber dafür einen entsprechenden Befreiungsantrag an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft stellen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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