Verfasst von:
mini am
22.04.2008 19:59
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THEMA: Wohnraumsanierung |
Inwieweit zählen folgende Renovierungen zur Wohnraumsanierung und können diese von der Steuer abgesezt werden: neue Badewanne, neue Fliesen, neue Zimmertüren.
Dazu muss ich sagen, dass diese Tätigkeiten nicht von einem Unternehmen durchgeführt wurden. D.h. wir haben diese gekauft und selbst montiert bzw. gemacht.
Falls diese absetzbar sind, dann eine zweite Frage: bis zur welcher Höhe.
Danke vielmals.
lg MINI
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Verfasst von:
jeannie am
22.04.2008 19:59
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THEMA: Re: Wohnraumsanierung |
Nein.
Nein.
Nein.
Alle Ihre Renovierungen beziehen sich lediglich auf kosmetische Aspekte, keine Wohnraumverbesserung (Wärmedämmung, Zubau, ...).
Außerdem gelten bei Sanierungen nur Rechnungen von Gewerbebetrieben.
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