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Verfasst von: Franz am 09.05.2008 07:27
 


THEMA:  Nachlaufverluste aus Gewerbebetrieb
Hallo! Ich habe meine gewerbliche Tätigkeit im Dezember 2007 beendet und bin nun wieder unselbständig erwerbstätig. Bis 2007 war ich EA-Rechner. Aus der gewerblichen Tätigkeit bestehen noch Restschulden, für die ich längerfristige Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen habe. Frage nun: kann ich diese Zahlungen (= nachträgliche Betriebausgaben bzw. Nachlaufverluste) in 2008 und Folgejahre noch steuerlich geltend machen und mit meinen NSA-Einkünften verrechnen? Kann ich eine Einkommensteuererklärung weiter abgeben auch wenn ich keine Einkünfte aus Gewerbe mehr beziehe? Und wie sieht´s mit Vorsteuern aus? In den Ratenzahlungen sind ja noch anteilige Vorsteuern enthalten, ich würde gerne diese auch in 2008 weiterhin geltend machen. Steuerpflichtige Umsätze gibt es aber nicht mehr. Danke für Ratschläge! Franz
Verfasst von: interessierter am 09.05.2008 07:27
 


THEMA:  Re: Nachlaufverluste aus Gewerbebetrieb
Bei der Betriebsaufgabe ist auf eine doppelte Buchhaltung umzusteigen. In dieser werden die zukünftigen Aufwendungen berücksichtigt (Übergangsverlust). Eventuell Betriebsaufgabe in 2008 verlagern. Dann kann "Übergangsverlust" mit Gehältern gegenverrechnet werden. w/Vorsteuern: Für Rechnungen die im Veranlagungszeitraum ausgestellt wurden (bezahlt oder nicht) besteht das Recht zum Vorsteuerabzug. Im alten Jahr hätten noch Anzahlungen (mit der Bitte um Ausstellung einer entsprechenden Rechnung) geleistet werden können.
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