Verfasst von:
Robert Julian am
09.05.2008 08:54
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THEMA: Absetzen der Unterhaltszahlungen |
Ich leistete seit geraumer Zeit Unterhaltszahlungen für meine beiden Söhne, seit kurzem ist einer davon zu mir gezogen und wir haben uns erstmal darauf geeinigt, daß ich weiterhin den Prozentsatz meines Nettogehaltes für meinen älteren Sohn überweise, und meine Ex den entsprechenden Prozentsatz ihres Nettogehaltes an mich überweist. Können wir beide diesen Betrag bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzen oder nur derjenige von uns beiden, der mehr bezahlt den Differenzbetrag. Zur Zeit ist die Differenz nicht sehr groß, das kann sich aber im Laufe der Zeit durch Gehaltserhöhungen, Überstunden oder Alterssprünge auch noch ändern.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.05.2008 08:54
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