Verfasst von:
andy am
22.05.2008 11:21
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THEMA: geringfügigkeitsgrenze |
hallo,
was passiert, wenn ich bei 2 arbeitgebern geringfügig angestellt bin, und dann drüber komm? muss mich einer von den beiden dann anders melden, oder is das meine sache? ich bin als studentin versichert und bekomme kinderbeihilfe. bräuchte dringend eine antwort, danke
andy
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
22.05.2008 11:21
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Verfasst von:
andreasdf am
22.05.2008 11:21
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THEMA: Re: geringfügigkeitsgrenze |
beachte auch die zuverdienstgrenze für die familienbeihilfe von 9000 euro im kalenderjahr, falls du im sommer vollzeit arbeitest.
lg
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