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Verfasst von: sil0505 am 04.06.2008 11:08
 


THEMA:  Jahresabschluß unterschreiben?
habe 2 verschiedene Meinungen gehört und bin jetzt komplett unsicher: muß der Jahresabschluß vom Geschäftsführer unterschrieben werden? wenn ja, Bilanz u. GuV oder nur Bilanz? sind ein KMU mit Bilanzsumme 1,3 Mio Eur, Umsatz ca. 3 Mio, 24 Mitarbeiter`. Vielen Dank!!
Verfasst von: Wt/StB am 04.06.2008 11:08
 


THEMA:  Re: Jahresabschluß unterschreiben?
§ 194 UGB sagt folgendes: Der Jahresabschluss ist vom Unternehmer unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft, unterschreibt der Geschäftsführer.
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