Verfasst von:
AFB am
25.06.2008 04:20
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THEMA: Aussergewöhnliche Belastung |
Guten Tag!
Ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
Als Sachwalterin meiner behinderten Schwester (Grad der Behinderung 100% lt. Behindertenpass), beziehe ich für sie auch die erhöhte Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag, da beide Elternteile bereits verstorben sind. Für die Unterbringung im Wohnheim der Lebenshilfe bezahle ich monatlich für sie € 310,-. Kann ich diese Geldleistung als aussergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend machen. |
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Verfasst von:
jeannie am
25.06.2008 04:20
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THEMA: Re: Aussergewöhnliche Belastung |
Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Haupteinkommen Ihrer Schwester eine Waisenpension ist?
Erst wenn aus diesen Einkünften (Pension, FBH, KAB, Pflegegeld) das Wohnheim nicht finanzierbar ist und Sie als Angehörige zur Kasse gebeten werden, entstehen für Sie außergewöhnliche Belastungen.
Der Selbstbehalt reduziert sich um einen Prozentpunkt, weil Sie ja Familienbeihilfe beziehen.
In einem solchen Fall ist es von Vorteil, alles anzusetzen, um über den Selbstbehalt und in den Genuß des Steuervorteils zu kommen: Überhang der Kosten für Ihre Schwester, aber auch eigene Krankheitskosten, Rezeptrechnung, Zahnarzt, Brille, ...
lg jeannie
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