Verfasst von:
Alex am
30.06.2008 07:22
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THEMA: Werbungskosten Ausbildung im "€-Ausland" |
Hallo; eine Frage bzgl. Werbungskosten - Situation: Teilzeit-Graduiertenstudium im €-Ausland (UK).
Was hierbei (vor allem bei den Präsenzphasen - Reise-, Unterkunfts-Aufwand, Kurskosten, etc.) abgesetzt werden kann, ist soweit bekannt.
Nur bezüglich der genauen Beträge bin ich mir nicht sicher - da großteils in Fremdwährung (GBP) verrechnet.
Bei direkt überwiesenen und mit Karten beglichenen Beträgen sollte das klar sein - der entsprechende Euro-Betrag (inkl. ev. Gebühren) ist ja am Kontoauszug ersichtlich.
Wie ist jedoch der Wechselkurs zu handhaben, wenn etwas in bar mit Fremdwährung bezahlt wurde (z.B. Bustickets o.Ä. - Belege natürlich vorhanden)?
BTW: Im Zuge des Aufnahmeverfahrens zum Studium waren u.A. ein TOEFL und ein Bewerbungsverfahren vor Ort (Reisekosten ...) zu absolvieren - sind die dafür entstandenen Ausgaben ebenfalls absetzbar (obwohl ja nicht _direkt_ mit der beruflichen Tätigkeit und dem Studium an sich verbunden)?
Vielen Dank im Voraus.
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Verfasst von:
jeannie am
30.06.2008 07:22
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THEMA: Re: Werbungskosten Ausbildung im "€-Ausland" |
Für Fremdwährungsbelege können Sie verwenden:
- den jeweiligen Tageskurs
- den Umrechnungskurs der letzten (zeitnahen) Barbehebung
- einen Durchschnittswert für den gesamten Abrechnungszeitraum
Alle 3 Berechnungsarten ergeben realistische Werte.
Ich bezweifle jedoch, dass alle oben angeführten Kosten anerkannt werden.
lg jeannie
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