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Verfasst von: chrissi petutschnigg am 01.07.2008 05:25
 


THEMA:  wohnraum als werkstatt
hallo, ich mache mich im herbst selbständig und habe meine werkstatt in meiner wohnung. nun kann ich ja diesen einen raum anteilig als betriebsausgabe geltend machen. kann ich mir zusätzlich die vorsteuer hierfür vom finanzamt zurückholen? vielen dank im vorraus! chrissi
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.07.2008 05:25
 


THEMA:  Re: wohnraum als werkstatt
Lieber Herr Petutschnigg, Wenn der Raum ein rein betrieblich genutzter Raum ist und mindestens 10 % der Gesamtwohnfläche ausmacht und Sie überdies kein Kleinunternehmer nach UStG sind, dann können Sie sich die anteilige Vorsteuer holen Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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