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Verfasst von: Lebsi am 05.07.2008 07:58
 


THEMA:  Spekulationsgewinn
Bei der Verlassenschaftsverhandlung nach meiner verstorbenen Großmutter habe ich anstelle meines ebenfalls bereits verstorbenen Vaters ein Grundstück mit darauf erbautem Wohnhaus bekommen. 3/5 habe ich geerbt, 2/5 habe ich von anderen Miterben zum Verkehrswert erworben. Im Vertrag stand es handelt sich um eine gemischte Schenkung. Meine Frage ist nun: falls ich das Haus und Grundstück innerhalb von 10 Jahren verkaufe, fällt es unter die Spekulationsfrist? Ich habe gelesen, wenn der Schenkungscharakter überwiegt, NEIN. Danke für Ihre Antwort
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