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Verfasst von: Rudolf am 06.07.2008 11:32
 


THEMA:  Absetzung von Spitalskostenbeitrag
Guten Tag, ich stelle mir gerade die Frage, ob bei einer vorliegenden 50%igen Behinderung (Behindertenpass) Spitalskostenbeiträge als ausßergewöhnliche Belastungen bei Behinderung (Heilbehandlung (Rz851), Arzt- und Spitalskosten) geltend gemacht werden können? Vielen Dank für eine Antwort! Rudolf
Verfasst von: Jutta Rapp am 06.07.2008 11:32
 


THEMA:  Re: Absetzung von Spitalskostenbeitrag
Ja, auch Spitalskostenbeiträge fallen unter die außergewöhnliche Belastung und wirken sich bei Überschreiten des Selbstbehaltes aus.
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