Hallo!
habe eine frage:
wer schreibt und unterschreibt bei einer kleinen GmbH bzw. Ein-Mann-GmbH den Geschäftsführervertrag?
also ist es erlaubt bzw. möglich, dass der geschäftsführer seinen geschäftsführervertrag selber unterschreibt? oder muss ein notar oder gerichtlicher rechtspfleger den gf-vertrag beglaubigen?
ich kenne mich da überhaupt nicht aus, wie funktioniert das?
bin für alle antworten sehr dankbar!
|
|