Verfasst von:
mil am
26.08.2008 13:16
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THEMA: Honorarnote |
Hallo,
ab wann wird vom FA/WK eine Tätigkeit, die per Honorarnote neben einem Vollzeitdienstverhältnis abgerechnet wird, als "wiederkehrend" bezeichnet?
Im konkreten Fall beträgt die HN mehr als die SV-Freigrenze. Ich würde aus diesem Grund, falls zulässig, den Betrag splitten und im Jahr 08 und 09 verrechnen.
Danke
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
26.08.2008 13:16
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THEMA: Re: Honorarnote |
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