Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Andi am 10.09.2008 13:18
 


THEMA:  Versteuerung
Hallo! Hab seit 4 Monaten ein kleines EDV Geschäft und mach die Einnahmen Ausgaben Rechnung bzw. die Buchhaltung selbst. Da hätt ich aber eine Frage bezüglich Vorsteuer und Umsatzsteuer: Habe nachgelesen dass es da 2 Arten gibt. Zum einen nach vereinnahmt und zum anderen nach vereinbart. Hab auch gelesen dass nach vereinbart standard ist. Kann ich jetzt als EA Rechner die Vorsteuer nach vereinbart und die Umsatzsteuer nach vereinnahmt berechnen? Also bei ER nach ReDatum und bei AR nach Zahlungseingang? Geht das wenn ER und AR als OP buche? DANKE DANKE DANKE DANKE!!!
Verfasst von: Hagn am 10.09.2008 13:18
 


THEMA:  Re: Versteuerung
Da Sie nicht Buchführungspflichtig sind kommt bei Ihnen die Istbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Anwendung. Vorsteuer können Sie mit Erhalt der Rechnung geltend machen, Umsätze sind im Monat des Zahlungseinganges in die UVA aufzunehmen. Auf Antrag können Sie auch zur Sollbesteuerung optieren.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.