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Verfasst von: Mario H. am 10.09.2008 13:09
 


THEMA:  Umsatzsteuer
Guten Tag! Ich habe eine kleine Frage zur Umsatzsteuer: Und zwar angenommen ich verdiene monatlich z.B. 1800 EURO brutto. Das sind das abzüglich der Umsatzsteuer (die ich ja immer sofort abführe) 1500 EURO netto. Jetzt zu meiner Frage: Am Ende des Jahres werden ja bei der Einkommensteuererklärung die Ausgaben von den Einnamen abgezogen. Muss ich die Ausgaben jetzt vom Bruttobetrag (-> das wären bei 1800 EURO monatlich dann 21600 EURO jährlich) abziehen oder von Nettobetrag (-> das wären dann nämlich 18000 EURO)? Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe!
Verfasst von: Hagn am 10.09.2008 13:09
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
Entweder Sie machen eine Brutto-Einnahmen Ausgabenrechnung, dann stellen Sie den Brutto-Einnahmen die Brutto-Ausgaben gegenüber oder Sie machen eine Netto-Einnahmen Ausgabenrechnung, dann eben alles Netto. Bei der Brutto-Einnahmen Ausgabenrechnung ist zu beachten, dass Gutschriften oder Nachzahlungen aus der Umsatzsteuerveranlagung entweder einen gewinnwirksamen Aufwand oder Ertrag darstellen.
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