Verfasst von:
D. W. am
30.09.2008 19:30
|
|
THEMA: Fragen |
Ich habe folgende Fragen zu Werkverträgen bzw. freien Dienstnehmern:
- Angenommen ich habe Einkünfte aus Werkverträgen, geringfügigen Dienstverhältnissen und freien Dienstnehmerverhältnissen. Die Grenze beim Werkvertrag umfasst somit ein Jahresbrutto für mich von 4.188,12 Euro. Ist das richtig?
- Leider weiß ich ja nicht im Vorhinein, ob ich die Grenze für das Jahr 2009 übersteigen werde oder nicht. Erhalte ich einen Strafzuschlag, wenn ich mich erst am Ende des Jahres melde und angebe, dass ich die EUR 4.188,12 überschritten habe?
- Was geschieht, wenn ich mich nicht melde? Wie wird das geprüft?
- Wenn ich einen Werkvertrag oder freien Diestnehmervertrag mit einer Firma abschließe, wird das von dieser an das Finanzamt gemeldet?
- Angenommen ich stelle einer Firma nur Honorarnoten aus und habe nie einen Vertrag unterschrieben. In welches Dienstverhältnis fällt dass? Gehört das zum Werkvertrag oder ist das ein freies Dienstverhältnis?
- Einer Info-Homepage entnahm ich folgendes: Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%. Wie hoch sind diese Beiträge generell? Wie läuft das mit dem Einkommenssteuerbescheid ab? Haben sie diesen von mir oder muss ich diesen selbst irgendwo erstellen?
Danke für die Info.
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.09.2008 19:30
|
|
THEMA: Re: Fragen |
Ich nehme an, Sie sprechen von der Sozialversicherung:Sie bekommen keinen Strafzuschlag,wenn Sie sich bei der Sozialvers.melden, bevor diese den Einkommensteuerbescheid 2009 vom Finanzamt
erhalten erhalten hat.
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt einreichen.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
|
|
|
|