Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Josef am 24.10.2008 14:17
 


THEMA:  Auszahlung Überstunden/Urlaub
Guten Tag, ich bin Angestellter und werde mit Ende dieses Monats kündigen. Vereinbart ist mit dem Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Aktuell beläuft sich mein Urlaubsstand auf 13 Tage und mein Überstundenstand auf 160 Stunden. Aufgrund der noch anstehenden Arbeit hab ich mit dem Arbeitgeber vereinbart, während der Kündigungsfrist meinen Urlaub nicht aufzubrauchen und meine Überstunden nicht per Zeitausgleich abzubauen. Nun meine Frage: Wie soll ich bei der Auszahlung der Überstunden und des Urlaubs am besten vorgehen? Wenn ich mir am Ende alles in Einem auszahlen lasse, verlier ich aufgrund der Steuerprogression doch einen großen Teil, oder? Also denke ich an eine gestaffelte Auszahlung!? Mögliche Alternative: Ich überlege mir auch, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, "inoffiziell" jetzt Ende Oktober, und "offiziell" Ende November zu kündigen; also ein Monat noch gemeldet bleiben. Die Vorbereitungen für mein Dienstende blieben erhalten, weil die Kündigung ja bereits bekannt ist, und ich würde im Jänner Zeitausgleich gehen bzw. Urlaub nehmen. Damit ginge mir wahrscheinlich am Wenigsten verloren, oder? Aber ob der Arbeitgeber drauf eingehen wird, ist eine andere Geschichte. Bitte freundlich um Rat! Vielen Dank und Grüße, Josef!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.10.2008 14:17
 


THEMA:  Re: Auszahlung Überstunden/Urlaub
Durch die Arbeitnehmerveranlagung wird die Progression sowieso geglättet.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.