Ich bin in Karenz, erhalte Kindergeld und habe einen monatlichen Zuverdienst von ca. € 150,- für Schreibarbeiten. Ich stelle Rechnungen hierfür aus. Muss ich diese Rechnungen beim Lohnsteuerausgleich angeben und unter welcher Position gebe ich es an.
Ab 730,-- Zusatzverdienst im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit ist statt einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) eine Einkommensteuererklärung abzugeben.