Ich kann nicht beurteilen, ob das Betreiben einer Internetseite ein "Gewerbe" ist - oder Einnahmen aus "selbstständiger Arbeit". Das FA wird auch nicht fragen, warum Sie das Gewerbe nicht angemeldet haben, höchstens die WKO.
Zwar ist es aus Ihrer Sicht "Liebhaberei", beim Finanzamt werden aber nur Verlustgeschäfte so bezeichnet.
Eine Grenze für die "Ausmaße" eines Gewerbes gibt es in diesem Sinne nicht. Gewinnorientiertes Handeln genügt für die Einstufung.
Ungeachtet dessen, sind die Einnahmen steuerpflichtig (falls sie unselbstständig sind, ab der Freigrenze von 730,- im Jahr), also ab dem 1. Euro.
lg jeannie
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