Verfasst von:
Martl am
14.12.2008 21:10
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THEMA: Einkommensteuerbescheid Nachforderung |
Sehr geehrte Experten,
Ich habe nach einer vom Finazamt vorgeschrieben Arbeitnehmerveranlagung jetzt einen Einkommenssteuerbescheid mit einer Nachzahlungsforderung erhalten.
Leider ist mir die Begründung völlig unverständlich.
"Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein selbstbehalt abzuziehen ist, konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt nicht übersteigen" und weiter "Das Pendlerpauschale wurde bereits bei den laufenden Lohnverrechnungen berücksichtigt. Ein nochmaler Abzug ist daher nicht möglich"
Konkret handelt es sich um eine Nachzahlung von 737,- bei steuerpflichtigen Bezügen von 18300,-
Was bedeutet das und was soll ich jetzt tun?
Ich bedanke mich recht herzlich für eine Antwort
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
14.12.2008 21:10
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THEMA: Re: Einkommensteuerbescheid Nachforderung |
Zu den agB (aussergewöhnlichen Belastungen): bei den meisten agB´s sind Selbstbehalte zu beachten, die abhängig von Ihrem Einkommen sind. Übersteigen die agB´s diesen Selbstbehalt nicht, so werden diese steuerlich nicht berücksichtigt.
Pendlerpauschle (PP): sie haben eine Erklärung bei Ihrem Arbeitgeber abgeben, wo Sie die Anwendungsvoraussetzungen der PP erklären. Dies hat der Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung bereits berücksichtigen müssen, d.h. die Lohnsteuer wurde bereits vermindert.
Warum Sie nachzahlen müssen, kann nur durch eine Bescheidprüfung geklärt werden.
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