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Verfasst von: mario p. am 18.12.2008 07:55
 


THEMA:  Diäten / Reiseaufwandentschädigung
Laut KV steht mir eine Reiseaufwandsentschädigung zu, wenn ich 6h die Firma verlasse (6,50EUR). Der Dienstgeber zahlt dies aber nicht aus (!) - im Gegensatz zu den gesetzlichen Reisekosten §16 EStG (2,20EUR pro Stunden wenn man länger als 3h und weiter als 25km vom Dienstort weg ist). Meine Frage: Kann ich nun die 6,50EUR bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wenn ich den laut KV zustehenden Satz nicht erhalten habe?
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 18.12.2008 07:55
 


THEMA:  Re: Diäten / Reiseaufwandentschädigung
Dass Ihr Arbeitgeber die zustehende Reiseaufwandsentschädigung nicht auszahlt, scheint vielmehr ein arbeitsrechtliches Problem zu sein. Steuerlich können Sie nur die gesetzlichen Sätze (2,20) ansetzen.
Verfasst von: Karl.W am 03.02.2010 11:50
 


THEMA:  RE: Diäten / Reiseaufwandentschädigung
Laut KV stehen mir 19:80€ / Tag Reiseaufwandentschädigung zu. Nun heißt es auf einmal dass diese zu versteuern sind!? Sind nun Reiseaufwandentschädigungen zu Versteuern oder nicht!?
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