Sg. Damen und Herren,
ich wohnte seit etlichen Jahren alleine in meiner Eigentumswohnung in A. Nun hab ich im August 08 geheiratet und mein Hauptwohnsitz ist seither bei meinem Mann in B (ca. 220 km entfernt). Meinen Job in A (jetzt weiterer Wohnsitz) möchte ich nicht aufgeben, da ich in 3 Jahren in Pension gehe und pendle daher wöchentlich nach B. Mein Mann ist in B selbständig tätig.
Meine Frage dazu: kann ich die wöchentl. Heimfahrten nach B in Höhe von ca. € 200 bzw. auch die Betriebskosten von meiner Eigentumswohnung in A als Werbungskosten geltend machen?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Grüße Miou
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