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Verfasst von: Anqua am 25.01.2009 11:29
 


THEMA:  Arbeiten in Italien
Hallo, ich bin Alleinerzieherin in Wien. Mir wurde nun eine Arbeitsstelle in Italien angeboten. Frage: Habe ich weiterhin Anspruch auf Kinderbeihilfe, wenn ich saisonal in Italien arbeite und dort angemeldet bin, oder verfällt diese? Wenn ich nach 6 Monaten Arbeit in italien zurückkomme und dort angemeldet bin, hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslose in Österreich? Was wird dafür benötigt? Wo kann ich mich dbzgl. erkundigen? Danke ANqua
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.01.2009 11:29
 


THEMA:  Re: Arbeiten in Italien
Bzgl.Familienbeihilfe beim Finanzamt fragen und bezgl.Arbeitslose beim AMS.
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