Verfasst von:
R. Faschingbauer am
02.02.2009 13:17
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THEMA: Privatvermietung |
Hallo!
Meine Schwester und ich haben das Haus unseres Opa´s geschenkt bekommen, und würden dies gerne vermieten.
Da meine Schwester nur teilzeit arbeitet, würden wir das auf ihren Namen schreiben zwecks Steuern.
Allerdings ist mir nicht klar, welche Steuern man als "Privatvermieter" abführen muss, und ob man dazu irgendwas weiteres einholen muss (Gewerbe???). Soll ja nur "Nebenbei" neben dem Job laufen, also nicht als Haupteinkommen.
Soweit ich das gesehen habe sollte es über die "Kleinunternehmerregelung" laufen, da die Einnahmen deutlich unter dem Grenzwert liegen. Allerdings habe ich nirgends gefunden, ob man als Kleinunternehmer irgendwas braucht (Gewerbeschein, irgendwelche Prüfungen o.Ä.), oder ob man das dann quasi einfach ist sobald man vermietet... ich hoffe Sie verstehen was ich meine ;-)
Würde mich über eine Antwort freuen!
MfG
Robert Faschingbauer
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
02.02.2009 13:17
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THEMA: Re: Privatvermietung |
Das Einkommen aus Vermietung unterliegt der Einkommensteuer, sofern nicht Liebhaberei vorliegt. Die Aufnahme der Vermietung ist dem Finanzamt anzuzeigen. Gewerbeschein ist nicht nötig.
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