Verfasst von:
AM am
17.02.2009 08:17
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THEMA: Frage zum E1a Formular |
Hallo,
Ich fülle das E1a Formular zum Ersten mal aus - großteils kenen ich mich aus - nur bei 2, 3 Details bin ich mir nicht sicher:
Betreibe einen Online Shop:
Auf welchen Punkt schreibe ich die Miet-Kosten für die Shopsoftware ? - sind das Werbungskosten (9200) oder Abschreibungen (9130) -?
Wo trägt man die anteiligen Betriebskosten, Heizkosten (Arbeitszimmer) ein -> unter 9180 soll ja nur die Miete hin?
Wo trägt man eigentlich die Aufwendungen wie anteilige Telefon und Computerkosten ein -> 9130 oder unter übriges 9230
mfg
AM
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Verfasst von:
Centurio24 am
17.02.2009 08:17
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THEMA: Re: Frage zum E1a Formular |
1: Eher Miet- und Pachtaufwand unter 9180, oder?
2: Sehe ich ebenfalls unter 9180
3: 9130 sicher nicht, hier kommt ja nur die 3-jährige Abschreibung für PC etc. rein?
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