Verfasst von:
Birgit Bugelmüller am
05.03.2009 07:45
|
|
THEMA: sva nachzahlung |
sehr geehrte damen und herren
kann ich eine sva-nachzahlung betreffend das jahr 2006 die dann 2008 bezahlt wurde im steuerbescheid 2009 geltend machen?
falls ja - ich bin zur zeit in karenz und werde die höchgrenze für zuverdienst erreichen - macht es sinn diese nachzahlung (über 4000 euro) trotzdem im jahr 2009 geltend zu machen, oder ist es besser, falls möglich dies irgendwie rückwirkend für das jahr 2006 zu machen ( einkommen im jahr 2006 ca 40000 euro)
herzlichen für ihre mühe, lg birgit |
|
|
Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
05.03.2009 07:45
|
|
THEMA: Re: sva nachzahlung |
Sie können die Zahlung in dem Jahr geltend machen, in dem diese bezahlt wurde. In Ihrem Fall also 2008.
|
|
|
|