Verfasst von:
mc am
12.03.2009 21:53
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THEMA: Vertretung freier Dienstnehmer |
1) Wenn ich - geringfügig. als freier Dienstnehmer beschäftigt - mich bei dieser Tätigkeit vertreten lasse:
a) wie kann ich das steuerlich korrekt regeln? - Ich erhalte ja weiterhin für meine Honorarnote den Stundenlohn der Firma, für die ich tätig bin. Wäre also mein Einkommen.
Ich habe aber meine Vertretung zu bezahlen- somit bleibt mir von meinem Stundenlohn eigentlich ja kein Einkommen?
b) Ist es ausreichend, mit der Vertretung einen Werkvertrag zu schließen?
c) Wie hat die Vertretung das steuerlich zu behandeln? (Vertretung ist ein Alterspensionist - also gibt es hier ja keine monatliche Zuverdienstgrenze...?)
Vielen Dank für die Antworten!
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
12.03.2009 21:53
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THEMA: Re: Vertretung freier Dienstnehmer |
Ihre Vertretung sollte Ihnen eine Rechnung legen. Somit sind die diesbezüglichen Einnahmen gleich den Ausgaben = 0.
Der Alterspensionist muss nur dahingehend nichts beachten, als ihm die Pension nicht gekürzt wird. Steuerlich ist es aber wohl beachtlich.
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Verfasst von:
mc am
12.03.2009 21:53
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THEMA: Re: Vertretung freier Dienstnehmer |
ok. Danke erst mal für die Antwort. Das hilft schon mal weiter...
Eines ist noch "ein bisschen" unklar:
Wenn ich als freier Dienstnehmer fungiere, ist das ja an die Soz.versicherung etc. gemeldet. Als meine Vertretung kann ich theoretisch jede Person X einsetzen (die fachlich qualifiziert ist, versteht sich) - diese Vertretung kann mir dann "einfach so" - ohne Anmeldung, ohne irgendetwas eine Rechnung/Honorarnote legen???
1.) Dumm gefragt, aber: das geht?
2.) Und umgekehrt: bis zu welcher Monatssumme kann mich meine Vertretung ersetzen? Gibt es da auch eine Art Geringfügigkeitsgrenze, bis zu welchen Beträgen man - nebenberuflich oa. Rechnungen legen kann?
Danke für Ihre Antworten schon mal im Voraus.
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