Verfasst von:
Marco am
28.03.2009 17:24
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THEMA: Wohnungsvermietung |
habe meine ETW vermietet, seit november 2008.
Miete bringt nicht so viel ein wie sie mir kostet.Ich kann jetzt den Kaufpreis der Wohnung abschreiben, aber wie amch ich das??
Muss ich dazu eine Einkomenssteuererklärung abgeben? oder kann ich das über die normale Arbeitnehmerveranlagung machen???habe keine Ahnung wie ich das machen soll?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.03.2009 17:24
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Verfasst von:
egon am
28.03.2009 17:24
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THEMA: Re: Wohnungsvermietung |
Wenn aus der Vermietung auf Dauer kein Gewinn erzielt werden kann, ist es Liebhaberei und der Verlust vermindert nicht das restliche Einkommen.
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