Hallo!
Meine Schwester war voriges Jahr bei 3 DN beschäftigt und hat außerdem 89 Tage Arbeitslosengeld bezogen.
Sie hatte Sonderausgaben von total 757,52 EUR und Werbungskosten von insgesamt 336,39 EUR.
Nun ergab die ANV für 2008 durch den Prog.svorbehalt bzw. den Umrechnungszuschlag "nur" eine GS von 84,47 EUR.
Bezüglich Prog.v. hab ich mich schon eingelesen (u.a. in diesem Forum) und auf https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/Dispatcher?TARGET=auswahl_antrag_index& auch diverse Berechnungen durchgeführt.
Nun meine Frage:
Wenn meine Schwester keine Werbungskosten gehabt hätte und ich die AMS-Berechnung mit Hochrechnung eingebe, würde es zu einer Nachzlg von 35,96 EUR kommen.
Kann das wirklich sein, dass sie dann etwas nachzahlen hätte müssen???
Oder hätte das FA in diesem Fall die Veranlagung ohne Hochrechnung durchgeführt?
Ich bin sehr dankbar für eine Antwort :-) , zumal ich nicht nachvollziehen kann, wieso der Progressionsvorbehalt überhaupt "legal" sein kann/darf...?
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