Verfasst von:
Göth Peter am
06.04.2009 21:32
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THEMA: Absetzmöglichkeit bei Sebstversicherung |
Guten Tag,
Ich wende mich mit folgender Frage an dieses Forum:
Meine Gattin pflegt ihre Großmutter im gemeinsamen Haushalt. Die Großmutter ist in Pflegegeldstufe 4 und meine Frau möchte sich nun selbst versichern als pflegende Angehörige.
Für einen Zeitraum von längstens 48 Monaten trägt der Bund 50% des auf die Pflegeperson entfallenden Beitragsteiles.
Nun meine Frage: Meine Frau hat, durch die Pflege bedingt, kein eigenes Einkommen, daher trage ich die anfallenden Kosten. Sind diese Aufwendungen für mich absetzbar, z.b. als Sonderausgaben (mit Einschleifregel oder unbegrenzt)oder vielleicht als Werbungskosten?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung dieser Frage.
mfg
Göth Peter
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Verfasst von:
andreasdf am
06.04.2009 21:32
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THEMA: Re: Absetzmöglichkeit bei Sebstversicherung |
ja geht
§ 18. (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind:
2. Beiträge und Versicherungsprämien ... zu einer
- freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ...
(3) In Ergänzung des Abs. 1 wird bestimmt:
1. Ausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2, 3 und 5 kann der Steuerpflichtige auch dann absetzen, wenn er sie für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) und für seine Kinder (§ 106) leistet.
Die Selbstversicherungsbeiträge kann man zur Gänze absetzen.
lg
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