Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich Absetzbarkeit der Einrichtung für einen neuen Praxisraum.
Kann man alle Einrichtungsgegenstände (Schreibtisch, Sessel, Lampen, Regale, auch geringwertige Einrichtungsgegenstände, bzw. die unter der € 400 Grenze) aufsummieren und dann über einen Zeitraum (z.B. 8 Jahre) abschreiben oder muß jeder Einrichtungsgegenstand einzeln bewertet werden.
Danke vielmals,
Chrissti |
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